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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kevin Hippert handelnd unter hippert:digital,Gabelsbergerstraße 4, 47441 Moers.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von hippert:digital erfolgen ausschließlich auf Grundlage derindividuellen Angebote von hippert:digital und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. DieAGB sind Bestandteil aller Verträge, die hippert:digital mit ihren Vertragspartnern (nachfolgendauch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Siegelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nichtnochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wennhippert:digital ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn hippert:digitalauf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Drittenenthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jenerGeschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von hippert:digital richten sich ausschließlich anUnternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen von hippert:digital / Mitwirkung des Kunden

(1) hippert:digital erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im BereichOnline-Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung,Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils inEinzelaufträgen vereinbart wird. hippert:digital vertreibt außerdem Produkte im Bereich desE-Commerce Marketing, insbesondere Seminare, Events, Coachings, Mentorings undMitgliedschaften. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldethippert:digital dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäßauf erstes Anfordern von hippert:digital zu erbringen. Unterlässt der Kunde eineMitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch hippert:digital, bleibtder Vergütungsanspruch von hippert:digital unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazuberechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Fürein solches Vorgehen ist hippert:digital nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch vonhippert:digital bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von hippert:digital zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber demKunden steht hippert:digital hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach §315 BGB zu.
(5) hippert:digital ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch vonErfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung vonhippert:digital inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner hippert:digital an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zupausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von hippert:digitalinsgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von hippert:digital nicht.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etcausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kundenim Vorhinein wird nahe gelegt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen hippert:digital und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich inTextform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von hippert:digital ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig demDienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen dienachstehenden Absätze 2-5.
(2) hippert:digital kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eineAbnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungenzusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) hippert:digital kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw.Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kundegegenüber hippert:digital nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist hippert:digital berechtigt,diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von hippert:digital gilt auch dann als abgenommen, wennder Kunde sich auf Aufforderung von hippert:digital hin zur Abnahme der jeweiligen(Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von hippert:digital angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Diemitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
(2) Die vom Kunden hippert:digital geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautenderIndividualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine hippert:digital erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde hippert:digital nachVertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. hippert:digital stellt einsolches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) hippert:digital stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisendeRechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werdenkönnen und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betragbinnen drei Werktagen nach Rückbuchung an hippert:digital zu überweisen und die durch dieRückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werdenkönnen und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betragbinnen drei Werktagen nach Rückbuchung an hippert:digital zu überweisen und die durch dieRückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweilsandere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sichnach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA Lastschriften wird dieVorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Dievorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch hippert:digital beginnen nicht, bevor derRechnungsbetrag bei hippert:digital eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für dieDienstleistungen notwendigen Daten bei hippert:digital vollständig vorliegen beziehungsweisedie notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält hippert:digital sich vor, weitereLeistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüberhippert:digital in Verzug, ist hippert:digital berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigenund die Leistungen einzustellen. hippert:digital wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die biszum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zumachen.

§ 8 Erfüllung

(1) hippert:digital wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichenSorgfalt durchführen. hippert:digital ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zubedienen.
(2) Ist hippert:digital gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen dieHinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch vonhippert:digital unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zugewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäßebeziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsereDienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondereunwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüberhinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, denstörungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegeneine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaftvon der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesenFällen unberührt.
(3) hippert:digital ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kundendessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigemErmessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen desKunden gegenüber hippert:digital bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nichtübertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von hippert:digital erstellten und zur Verfügunggestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne deszugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die vonhippert:digital für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente,Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow,Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische)Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation,Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die hippert:digital nach demHauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlichanderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate anhippert:digital über
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundeneUnternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall desVerstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zuunseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht einNutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall desVerstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zuunseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht einNutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäßHandelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches vonhippert:digital anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) hippert:digital haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hippert:digital nur a) für Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus derVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensbegrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet hippert:digital nicht für Daten- und Programmverluste.Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwandbeschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopieneingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührtwie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass an hippert:digital überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos,Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertragserforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt hippert:digital insoweit von jeglicherInanspruchnahme Dritter frei.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. ImEinzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vonhippert:digital maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen hippert:digital und dem Kunden unterliegtdeutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von hippert:digital. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstandist der Sitz von hippert:digital.
(4) Der Kunde gestattet hippert:digital sogenannte Testimonial-Werbung. hippert:digital ist auchnach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden alsReferenz zu werben. hippert:digital ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörenderUrheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung istnur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung desVertrags.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichenGründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigenVertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. hippert:digital und der Kunde werden dieunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen,die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.